„Der Zug rollt weiter!“
(Update 3.12: Aufgrund geänderter Informationslage, die uns erst jetzt bekannt wurde, wurde dieser Artikel nachträglich
geändert)
So äußerte sich die grüne Abgeordnete Gesche Boehling in der Bezirksversammlung vom 25. 11. 2015.
Was meinte sie damit ?
Der rot-grüne Senat hat am 3. 11. 2015 die Bürgerschaftsdrucksache 21/1838 „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen und Haushaltsplan 2015/2016 Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung“ in die Bürgerschaft eingebracht. Gegenstand der Bürgerschaftsdrucksache sind die Informationen über :
- das Konzept zur Errichtung von 7 Großsiedlungen mit jeweils mindestens 4.000 Bewohnern in einem Kordon rund um Hamburg und
-
die Ermächtigung zur Herausgabe von Staatsbürgschaften in Höhe von bis zu 970 Mio.
Euro zur Finanzierung dieses Vorhabens. Diese Ermächtigung soll im Wege einer Nachbewilligung zum Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgen.
Die Bürgerschaft hat diese Drucksache am 13. 11. 2015 dem Stadtentwicklungsausschuss zur Behandlung zugewiesen. Der Stadtentwicklungsausschuss plant, soweit uns bekannt auf Initiative von Oppositionsparteien, eine umfassende Untersuchung des Vorhabens im Hinblick auf dessen Machbarkeit und seine Auswirkungen. Dazu möchte der Stadtentwicklungsausschuss ab Januar 2016 auch Sachverständige hören.
Des ungeachtet bemüht sich der Haushaltsausschuss unter Vorsitz unseres Rissener Mitbürgers Dr. Mathias Petersen (SPD) um eine Herauslösung des zweiten Punktes, also der Finanzierung, aus dem Paket und eine Beschlussfassung über die Freigabe der Mittel noch bevor der Stadtentwicklungsausschuss Gelegenheit hatte, die inhaltliche Sinnhaftigkeit der Senatsvorlage zu prüfen und an die Bürgerschaft zu berichten.
Dazu will der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 4. 12. 2015 im Wege der Selbstbefassung die Entscheidung über die Bewilligung der Bürgschaften in Höhe von bis zu 970 Mio. Euro beraten.
Darüber hinaus bereitet der Rot-grüne Senat die möglichst schnelle Beschlussfassung über die Nachbewilligung zum Doppelhaushalt 2015/2016 sogar ganz ohne Ausschussberatung vor:
Dazu hat der Senat der Bürgerschaft die Drucksache 21/2308 (Erhöhung der Ermächtigung von Sicherheitsleistungen zur Absicherung von Wohnungsbauförderdarlehen, Haushaltsplan 2015/2016, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung) vorgelegt und zwar im Wege eines dringlichen Senatsantrages. Bei einem dringlichen Senatsantrag ist eine Vertagung nicht vorgesehen.
Die Entscheidung über Drucksache 21/2308 steht für den 9./10. Dezember unter TOP 20 auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Für diese Drucksache sind gem. Art. 72 in Verbindung
mit Art. 49 HV zwei Lesungen erforderlich. Wenn die Regierungsmehrheit aus SPD und GRÜNEN keiner Überweisung in einen Ausschuss zustimmt (was man als sehr wahrscheinlich bezeichnen kann), werden die beiden Lesungen in den Bürgerschaftssitzungen am 9./10. Dezember stattfinden und die Beschlussfassung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen erfolgen.
Damit würden SPD und GRÜNE eine Entscheidung über die Finanzierung des Mammutvorhabens ohne Debatte herbeigezwungen haben, bevor der zuständige Stadtentwicklungsausschuss und das Plenum des Parlaments Gelegenheit hatten, über das Vorhaben des Senats und seine Sinnhaftigkeit zu debattieren.
SPD und GRÜNE planen also im Schnellverfahren ein dreistufiges Vorgehen:
- „Klärung von Verfahrensfragen“ im Stadtentwicklungsausschuss am 3. 12. 2015 über die Ansetzung eines Sachverständigenanhörung
- Beratung über die Nachbewilligung von Bürgschaften von bis zu 970 Mio. Euro im Haushaltsausschuss am 4. 12. 2015 im Wege der Selbstbefassung
-
Lesung und Verabschiedung dieser Nachbewilligung in der Bürgerschaft am 9/10.12.
2015.
Es bliebe dann dem Stadtentwicklungsausschuss vorbehalten, ab Januar 2016 darüber zu debattieren, ob das Mammutvorhaben sinnvoll ist und welche Auswirkungen es hat. Diese Befassung wäre aber womöglich völlig ohne Bedeutung, weil die Bürgerschaft den Senat durch Gewährung der Mittel schon ermächtigt hätte, das Vorhaben umzusetzen.
Ein Aufschub der Abstimmung über die Bewilligung der Bürgschaften würde zu einer Entschleunigung des parlamentarischen Verfahrens führen und eine offene Debatte über das monumentale Senatsvorhaben, 7 neue Großghettos zu errichten, ermöglichen – eine Debatte die SPD und GRÜNE ersichtlich mit allen Mitteln verhindern wollen.
VIN-Rissen ist der Auffassung, dass solche Großvorhaben dringend einer breit angelegten Diskussion bedürfen. Diese Diskussion hat unter weitestgehender Bürgerbeteiligung bei voller Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Inhalte zu erfolgen. Fordern Sie dies als gerne von den Abgeordneten der Regierungskoalition ein.
Außerdem erhalten Sie hier eine Überischt über die nächsten wichtigen Termine:
Alle u.g. Sitzung sind öffentlich und wir laden alle Rissener Bürgerinnen und Bürger ein, dorthin zu gehen. Für die Sitzung am 9.12 muss jeder Teilnehmer vorab eine Eintrittskarte reservieren.
Sitzung des Planungsausschußes am 2.12 berät über Fragen von VIN Rissen
Unter Tagesordnungspunkt 7 in der Sitzung des Planungsausschußes am 2.12 wird über das weitere weitere Verfahren bezüglich unseres Fragenkatalogs an den Planungsausschuß abgestimmt.
Details zu Zeit, Ort und Tagesordnung können Sie diesem Dokument entnehmen.
Stadtentwicklungsausschuß am 3.12.
17:00 Uhr im Rathaus, Raum 186 - Tagesordnung
TO 2 Drs. 21/1838 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen und Haushaltsplan 2015/2016 Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (Antrag Senat, Klärung von Verfahrensfragen)
Haushaltsausschuß
am 4.12.
18:00 Uhr im
Rathaus, Raum 151 - Tagesordnung
TO 2 (öffentlich): Dringlicher Antrag - Erhöhung der Ermächtigung von Sicherheitsleistungen zur Absicherung von Wohnungsbauförderdarlehen, Haushaltsplan 2015/2016, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (Selbstbefassungsangelegenheit vorbehaltlich eines Beschlusses gem. § 53 Abs.2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)
PLENARSITZUNG DER BÜRGERSCHAFT am 9.12
Mittwoch, dem 9.12.2015 um 15.00 Uhr - Tagesordnung
TO 20 Drs. 2308 Dringlicher Senatsantrag- Erhöhung der Ermächtigung von Sicherheitsleistungen zur Absicherung von Wohnungsbauförderdarlehen, Haushaltsplan 2015/2016, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung