Gutachten: § 246-Großsiedlungen in aktueller Form illegal – Erneut Baustopp gefordert

  • Gutachten von Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Edmund Brandt (TU Braunschweig) vorgestellt: Geplante Wohnnutzung der nach § 246 BauGB gebauten Großsiedlungen illegal
  • Normale Wohnungsbauprogramme müssen zuerst ausgeschöpft werden: Politikwechsel unausweichlich
  • Integration muss von Anfang an ein hoher Stellenwert beigemessen werden
  • Volkinitiative wiederholt Vorschläge für integrationsfreundliche und rechtskonforme Unterbringung

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