- Gutachten von Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Edmund Brandt (TU Braunschweig) vorgestellt: Geplante Wohnnutzung der nach § 246 BauGB gebauten Großsiedlungen illegal
- Normale Wohnungsbauprogramme müssen zuerst ausgeschöpft werden: Politikwechsel unausweichlich
- Integration muss von Anfang an ein hoher Stellenwert beigemessen werden
- Volkinitiative wiederholt Vorschläge für integrationsfreundliche und rechtskonforme Unterbringung
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