Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind seit 1998 eine Möglichkeit für die Bürger der Hamburger Bezirke, sich zu speziellen Fragen eine Meinung zu bilden und diese in einer Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.
Seit Einführung bis zum Jahr 2018 haben in allen Bezirken insgesamt 144 entsprechende Verfahren stattgefunden, von denen 27 in einen Bürgerentscheid mündeten. 15 von ihnen waren erfolgreich.
Etliche Verfahren sind zwar nicht zur Abstimmung gekommen, sind aber durch Übernahmen durch die Bezirksversammlungen oder durch Kompromisse realisiert worden.
Seit Einführung der Bürgerentscheide hat der Senat allerdings auch
19 Bürgerentscheide evoziert, d.h. außer Kraft gesetzt und/oder die Bezirke angewiesen, die aufgeworfene Frage in seinem Sinne zu bearbeiten (sog. ‚kalte Evokation‘).
So erging es u. a. auch dem Bürgerbegehren „Gute Integration: Baustopp für Massenunterkünfte für Flüchtlinge“, die VIN Rissen und andere Bürgerinitiativen in allen sieben Hamburger Bezirken 2016 angemeldet hatten.
Wie kann das sein? Wir haben das Recht, in bezirklichen Angelegenheiten zu entscheiden, es gibt eine gewählte Bezirksversammlung und der Hamburger
Senat nimmt uns diese Entscheidung aber wieder aus der Hand?“
Hintergrund ist die Verfasstheit des Stadtstaats Hamburg als sogenannte ‚Einheitsgemeinde‘. Die Hamburger Bezirke haben laut Hamburger Verfassung keine kommunalen Rechte. Die Bezirksämter und auch die Bezirksversammlungen (!) sind laut Verfassung ‚Ausschüsse der Verwaltung‘, die im Auftrag des Senats handeln und den Weisungen des Senats Folge zu leisten haben.
Die „allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen“ (Art. 38 GG) zu den Bezirksversammlungen, wie gerade im vergangenen Mai, sind dazu geeignet, bei den Bürgern den Eindruck entstehen zu lassen, als würde damit ein Parlament für den Bezirk gewählt, das über wesentliche Fragen der Gestaltung und des Zusammenlebens im Bezirk entscheiden kann. Das ist aber nicht der Fall!
Die Bezirksversammlungen können zwar einen Bezirksamtsleiter wählen – in sein Amt eingesetzt wird er aber durch den Senat - oder auch nicht! Und in allen Fragen, in denen die Behörden der Stadt
ihre Kompetenzen ausüben, können Bezirksversammlung und -verwaltung nur in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Behörden der Stadt ihre Entscheidungen treffen.
Analog dazu werden Bürgerentscheide vom Senat als gleichgestellt mit Beschlüssen der Bezirksversammlungen betrachtet und damit lediglich als Ratschläge der Bevölkerung an den Senat behandelt, die man dort beliebig ignorieren kann.
Die Hamburger Verfassung und die Bezirksverwaltungsgesetzgebung sehen ausdrücklich Bürgerentscheide vor, bei denen alle wahlberechtigten Bürger eines Bezirkes zur Abstimmung aufgerufen werden. Für unseren Bezirk Altona sind dies ca. 200.000 Wahlberechtigte, die über Themen ihres Bezirkes demokratisch abstimmen.
Wir sind der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Bürgerentscheide auch Gültigkeit haben müssen und nicht nur eine Empfehlung an den Senat darstellen dürfen.
Aus diesem Grund unterstützen wir diese Volksinitiative für mehr Demokratie vor Ort.
Unterstützen auch Sie diese Volksinitiative für mehr Demokratie vor Ort – Drucken Sie die Unterschriftenliste unten aus, unterschreiben Sie und möglichst weitere Personen über 16 Jahre Ihres Haushalts und geben Sie die Listen bei uns ab.
Abgabestellen sind Wülpensand 26 und Volkerweg 12
Weitere Informationen über diese Volksinitiative finden sie unter dem folgenden Link:
https://www.buergerbegehren.info/
Herzlichst
Ihr VIN-Rissen Team
www.vin-rissen.de